1. Vertragspartner ist Stefanie Murauer Photography (SMP)


1.1 SMP erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.2 Alle Angebote von SMP sind unverbindlich.


2. Zahlung


2.1 Der Betrag kann entweder per Banküberweisung bis 30 Tage nach Auftragsabwicklung oder am Auftragstag in Bar beglichen werden.

2.2 Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist SMP berechtigt, nach Lieferung jeder Einzelleistung Rechnung zu legen.

2.3 Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist SMP berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 5 Prozent über dem Basiszinssatz jährlich zu verrechnen.

2.4 Für Änderungen auf Wunsch des Auftraggebers nach Auftragsbeginn, hat der Auftraggeber die Kosten für bereits begonnene Arbeitsprozesse zu übernehmen. SMP behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. 

2.6 Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen per E-Mail zu erhalten.


3. Anfahrt und sonstige Kosten


3.1 Die Anreise von SMP erfolgt von St.Veit im Pongau. Die Anfahrtskosten sind bis zu 30km im Preis enthalten. Darüber hinaus werden folgende Reisekosten berechnet: je gefahrenem km 0,42 EUR.

3.2 Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen für die Übernachtung (gegen Beleg) in Rechnung gestellt. 


4. Verlust und Beschädigung


4.1 Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung digitaler Aufnahmen haftet SMP nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferten Daten in einem Computer entstehen, leistet SMP keinen Ersatz.

4.2 Die Haftung ist auf eigenes Verschulden beschränkt; für Dritte übernimmt SMP keine Haftung.


5. Eigentumsvorbehalt


5.1 Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Materialien und sonstige Waren(Online-Galerie, Fotobuch, etc.) Eigentum von SMP


6. Leistung, Gewährleistung und Haftung


6.1 Die Gestaltung wird im Stil von SMP (Bildgestaltung, Bildbearbeitung) vorgenommen. SMP wählt die Bilder aus, die zur Vertragserfüllung geliefert werden. Die Fotos werden im JPG-Format zur Verfügung gestellt. Dabei wird nach eigenem Empfinden von SMP eine Sammlung der Fotos zusammengestellt. Die Lieferung erfolgt bis spätestens 4 Wochen nach dem Fotoshooting.

6.2 Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet (§ 1168a ABGB). 

6.3 Bei Nichterscheinen von SMP bedingt durch Höhere Macht wie z.B. Plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse etc. kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden.

6.4 SMP ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder Produzenten von Fotoalben, Druckereien etc. zu beauftragen.

6.5 SMP übernimmt keine Haftung für die Leistung Dritter (Fotobücher, Fotodruck etc.)


7. Persönlichkeitsrechte und Bildrechte

7.1 SMP ist berechtigt von ihr hergestelltes Bildmaterial zur Bewerbung ihrer Tätigkeit - auf Social Media, auf ihrer Website, oder für jegliche Werbezwecke, etc.) zu verwenden. Der Auftraggeber erteilt zur Veröffentlichung zu Werbezwecken von SMP seine ausdrückliche Zustimmung und verzichtet auf die Geltendmachung jedweder Ansprüche, insbesondere aus dem Recht auf das eigene Bild gem. § 78 UrhG sowie auf Verwendungsansprüche gem. § 1041 ABGB.

7.2 Der Auftraggeber erteilt auch unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzbestimmungen seine Einwilligung, dass seine personenbezogenen Daten und insbesondere die hergestellten Lichtbilder im Sinne einer Veröffentlichung zu Werbezwecken von SMP verarbeitet werden.

7.3 Alle Urheber- und Bildrechte sowie Leistungsschutzrechte stehen SMP zu und bleiben bei SMP.

7.4 Der Auftraggeber erwirbt in diesem Fall eine einfache (nicht exklusive und nicht ausschließende), nicht übertragbare (abtretbare) Nutzungsbewilligung für den ausdrücklich vereinbarten Verwendungszweck und innerhalb der vereinbarten Grenzen. Wird ein eingeschränktes Nutzungs- oder Vervielfältigungsrecht durch SMP an den Auftraggeber übertragen, ist bei öffentlicher Nutzung der Daten ein eindeutiger und gut lesbarer (sichtbarer) Hinweis (unmittelbar beim Lichtbild) auf das Urheberrecht von SMP zu machen.

7.5 Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an SMP über.

7.6 Die gewerbliche Nutzung, der gewerbliche Weiterverkauf bzw. deren Verwendung bei öffentlichen Aufführungen oder in Fotowettbewerben bedürfen in jedem Fall vorab der schriftlichen Genehmigung durch SMP.


8. Nebenpflichten


8.1 Für die Einholung allenfalls erforderlicher Werknutzungsbewilligungen Dritter und die Zustimmung zur Abbildung von Personen hat der Auftraggeber zu sorgen. Er hält SMP diesbezüglich schad- und klaglos, insbesondere hinsichtlich von Ansprüchen aus dem Recht auf das eigene Bild gem. § 78 UrhG sowie hinsichtlich von Verwendungsansprüchen gem. § 1041 ABGB.


9. Anwendbares Recht, Schriftform, Teilunwirksamkeit und Gerichtsstand

9.1 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.